Bund und Länder haben sich nach heftigem Streit überraschend doch noch auf ein Gesetzespaket zur Neuordnung der Finanzbeziehungen verständigt. Das teilte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin mit. Damit ist der Weg frei für die milliardenschwere Neuregelung der innerstaatlichen Finanzbeziehungen ab 2020, wenn der Solidarpakt II mit Ostdeutschland und der geltende Länderfinanzausgleich auslaufen.

Man habe sich auf alle notwendigen Grundgesetzänderungen sowie die politischen Eckpunkte für die Einzelgesetze verständigt, um den Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg zu bringen, sagte Merkel nach den etwa neunstündigen Gesprächen im Kanzleramt: „Im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt.“ Es sei fair, ehrlich und hart verhandelt worden, sagte Merkel.

Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen des Bundes von gut 9,52 Milliarden Euro für die Länder ab dem Jahr 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Onlineangeboten der Verwaltung. Einigkeit besteht nun auch zu den Sanierungshilfen für das Saarland und Bremen. 

Detailfragen sind noch offen

Es seien wichtige Gemeinsamkeiten auf den Weg gebracht worden, sagte Merkel. Es gebe aber „noch einige Dinge in der Feinheit zu klären“. So seien etwa Detailfragen bei der Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende offen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef Erwin Sellering (SPD), rechnet mit einer Einigung zum erweiterten Unterhaltsvorschuss. Es müssten aber noch viele schwierige Fragen geklärt werden, sagte Sellering. Noch ist die Finanzierung der schon vom Bundeskabinett beschlossenen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses offen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, wichtig sei gewesen, dass das föderale System nicht dejustiert und in die grundsätzliche Struktur nicht eingegriffen werde. „Das war nicht einfach zu formulieren.“ Bei der ab 2021 geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes war es für die Länder Sellering zufolge ganz entscheidend, dass Autobahnen und die Gesellschaft nicht privatisiert werden können und es keine Nachteile für Beschäftigte in den bisherigen Landesverwaltungen gibt. Bei den Investitionen des Bundes in Schulen der Kommunen sei für einen Teilbereich eine Lösung gefunden worden, das Kooperationsverbot werde aber nicht gelockert.

Nach einem Kompromiss hatte es angesichts erheblicher Differenzen bis kurz vor dem Treffen im Kanzleramt nicht ausgesehen. Die Länder hatten die vom Bund geforderten Kompetenzen als viel zu weitgehend abgelehnt. Sie warfen besonders Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, mit immer neuen Vorschlägen für Grundgesetzänderungen weit über die Bund-Länder-Vereinbarungen vom Oktober hinauszugehen.

Grundgesetzänderungen für Frühjahr 2017 geplant

Mit der Einigung könnte das Bundeskabinett, wie zuletzt geplant, noch an diesem Freitagvormittag die Änderungen des Grundgesetzes und Einzelgesetze zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen auf den Weg bringen. Nach dem Spitzentreffen war dies zunächst offen. Das endgültige Reformpaket würde dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ausverhandelt. Beschlossen werden sollen die zahlreichen Grundgesetzänderungen sowie die Einzelgesetze dann im Frühjahr nächsten Jahres. Der schwierige Finanzpakt könnte damit aus dem Bundestagswahlkampf 2017 herausgehalten werden.

Um die Zahl der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zu erhöhen, wollen Bund und Länder Abschiebungen künftig auf nationaler Ebene koordinieren. Angestrebt wird auch ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr. Die Länder fordern für diese zentrale Behörde mehrere Hundert Mitarbeiter. Die bisher geplante Personalausstattung hatten sie als zu gering kritisiert.

Nach Angaben Merkels muss der Bund noch beraten. Anfang Februar solle nochmals mit den Ländern gesprochen und versucht werden, Eckpunkte zusammenzubringen. „Die gute Nachricht war, dass es bei allen eigentlich das Verständnis gibt, wir wollen Recht und Gesetz durchsetzen.“ Sonst könne denjenigen mit Aufenthaltserlaubnis nicht ausreichend geholfen werden. Es gebe nun einen gemeinsamen Ansatz.

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