DIE ZEIT: Vor zwei Jahren hat ein Vertreter des Forums Informationsfreiheit gesagt, das Amtsgeheimnis sei eine „österreichische Verwaltungskultur des Stillschweigens“. Nun wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Wird damit diese Kultur beendet?

Markus Hametner: Es wird zumindest schwieriger, sie aufrechtzuerhalten. Es wird stark von der Verwaltung abhängen, ob es nun zu einem Paradigmenwechsel kommt. Das Gesetz allein genügt nicht. Schon bisher war die Frage der Transparenz oft keine rechtliche.

ZEIT: Was meinen Sie damit?

Hametner: Weigerungen, Informationen herauszugeben, hielten vor Gericht häufig nicht.

ZEIT: Zum Beispiel?

Hametner: Die allererste Anfrage, die ich im Jahr 2014 gestellt habe, bezog sich auf die Eurofighter-Gegengeschäfte. Die waren damals fast ein Staatsgeheimnis. Mir wurde die Auskunft erst verweigert, dann zogen wir vor Gericht. Dort hieß es, die Informationsverweigerung sei nicht unbedingt unrecht, aber die Begründung dafür nicht ausreichend. Das Wirtschaftsministerium hätte also in der Begründung seiner Ablehnung nachbessern können. Das hat es nicht getan.

ZEIT: Es hat die Information weiter verweigert?

Hametner: Nein, es hat dann die Liste der Gegengeschäfte auf seine Website gestellt, obwohl sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hatte. Das meinen wir, wenn wir von Informationspolitik nach Gutsherrenart und einer Kultur der Intransparenz sprechen. Hätte man gewollt, hätte man schon bisher viel transparenter sein können.

ZEIT: Wie schwierig ist es, so eine neue Kultur zu leben?

Hametner: Ich kenne Berichte, in denen Staaten mit und ohne Informationsfreiheitsbeauftragten miteinander verglichen werden.

ZEIT: Also eine Behörde, die die Umsetzung der Transparenzregeln überwacht.

Hametner: Genau. Da kommt ganz klar heraus, dass dort, wo es diese Beauftragten gibt, die Transparenz viel stärker gelebt wird und der Kulturwandel besser funktioniert hat.

ZEIT: Wo zum Beispiel?

Hametner: Etwa in Slowenien. Dort wurde im Zuge des EU-Beitritts ein starkes Informationsfreiheitsgesetz geschaffen, mit einem Information Commissioner. Der Kulturwandel hat dort gut funktioniert. Diese Behörde ist übrigens auch eine jener staatlichen Einrichtungen, die in der Bevölkerung die höchsten Vertrauenswerte hat.

ZEIT: In Österreich wird es das nicht geben.

Hametner: Nein, leider nicht. Im Verfassungsausschuss haben wir aber nun gehört, dass die Bundesländer überlegen, Stellen zu schaffen, um Gemeinden bei der Beantwortung von Anfragen zu unterstützen. Das wäre eine der Funktionen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, den hauptsächlich die ÖVP nicht wollte. Es ist ein bisschen absurd, dass man jetzt nur den Behörden helfen will und die Seite, die die Bürgerinnen unterstützt hätte, nicht einführt.

Eine Lücke im Gesetz:

Nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

müssen von sich aus Informationen

veröffentlichen – das sind lediglich zehn

Prozent aller Gemeinden Österreichs

Quelle: Statistik Austria

Eine Lücke im Gesetz:

Nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

müssen von sich aus Informationen

veröffentlichen – das sind lediglich zehn

Prozent aller Gemeinden Österreichs

Quelle: Statistik Austria

Eine Lücke im Gesetz:

Nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

müssen von sich aus Informationen

veröffentlichen – das sind lediglich zehn

Prozent aller Gemeinden Österreichs

Quelle: Statistik Austria

Eine Lücke im Gesetz:

Nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

müssen von sich aus Informationen

veröffentlichen – das sind lediglich zehn

Prozent aller Gemeinden Österreichs

Quelle: Statistik Austria

Eine Lücke im Gesetz:

Nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

müssen von sich aus Informationen

veröffentlichen – das sind lediglich zehn

Prozent aller Gemeinden Österreichs

Quelle: Statistik Austria

Eine Lücke im Gesetz:

Nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

müssen von sich aus Informationen

veröffentlichen – das sind lediglich zehn

Prozent aller Gemeinden Österreichs

Quelle: Statistik Austria

ZEIT: Welche Regeln gelten ab September 2025 mit dem neuen Gesetz?

Hametner: Einerseits muss eine Behörde Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen, außer es überwiegen Geheimhaltungsinteressen. Verträge, Gutachten und Studien über 100.000 Euro zum Beispiel müssen öffentlich gemacht werden, wenn sie von allgemeinem Interesse sind.

ZEIT: Was ist allgemeines Interesse?

Hametner: Das ist im Gesetz ein bisschen schwammig formuliert. Die große Verbesserung ist aber eine andere. Nämlich das Recht, alle amtlichen und geschäftlichen Dokumente, die bei Behörden oder staatlichen Unternehmen vorliegen, anzufragen. Bisher konnte eine Behörde sagen, man habe nur Auskunftspflicht, ein Dokument sei aber keine Auskunft.

ZEIT: Man kann sich nun also ansehen, warum ein neuer Kreisverkehr gebaut wurde?

Hametner: Genau. Man kann schauen, auf welcher Faktenbasis Entscheidungen getroffen wurden. Das ist in Wahrheit der große versteckte Paradigmenwechsel.

ZEIT: Und wenn ich keinen Kinderbetreuungsplatz bekomme …

Hametner: … dann werden sie wahrscheinlich nicht erfahren, warum der Nachbarsbub schon genommen wurde. Aber Sie können nachfragen, mit welchem Bedarf die Gemeinde gerechnet hat und was unternommen wurde, um dem gerecht zu werden.

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