Das Oberlandesgericht München hat den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter in der CSU-Maskenaffäre von den zentralen Tatvorwürfen entlastet. Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, teilte das Oberlandesgericht (OLG) mit.

Mit den Beschlüssen gab das Gericht Beschwerden von Nüßlein, Sauter und einem mitbeschuldigten Unternehmer in wesentlichen Punkten Recht. Die Generalstaatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Die Rechtsfrage sei bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden, hieß es von der Ermittlungsbehörde: „Nach vorläufiger Beurteilung überzeugt die Begründung des
Oberlandesgerichts nicht.“ Zur endgültigen Klärung lege man deshalb
Beschwerde ein.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die beiden CSU-Politiker hatte es am 3. Februar eine Razzia bei Nüßlein gegeben, außerdem wurden bei ihm 660.000 Euro unter sogenannten Vermögensarrest genommen, also eingefroren. Bei Sauter wurde am 11. März eine Razzia durchgeführt und einen Tag später 1.243.000 Euro nach demselben Prinzip unter Arrest genommen. Die Geldbeträge sollen die beiden Politiker für ihre Vermittlung bei Maskengeschäften als Provision kassiert haben.

Das OLG hob beide Arrestbeschlüsse nun auf und erklärte außerdem die Razzia bei Sauter für nicht rechtens, auch ein Arrestbeschluss gegen den mitbeschuldigten Unternehmer wurde aufgehoben. Seine Einschätzung, dass keine Korruption vorlag, begründete das Gericht damit, dass der entsprechende Tatvorwurf voraussetze, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet oder versprochen werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Das Gericht erklärte dazu, dass „nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers“ sich ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar mache, wenn er –  wie in diesem Fall – lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen.

Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers sei die Grundlage der Entscheidungen zu den erfolgreichen Beschwerden von Nüßlein und Sauter, teilte das Gericht mit. Noch offen ist, ob es nun noch zu einer Anklage gegen die beiden Politiker und damit zu einem Strafprozess kommt.

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