Das Verfassungsgericht in Spanien hat den Alarmzustand während der Corona-Pandemie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Staat will nun die verhängten Bußgelder zurückzahlen.

Wie viele andere Länder auf der Welt auch hat Spanien in der Covid-19-Pandemie harte Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus aufzuhalten. Schon ganz zu Beginn der Pandemie, am 14. März 2020, hatte die spanische Regierung einen Alarmzustand für das Land verhängt. Diese Notstandsregelung erlaubte es der Regierung, bestimmte Rechte und Freiheiten der Bürger:innen für bestimmte Zeit zu beschränken bzw. auszusetzen. Das bedeutete unter anderem eine landesweite Ausgangssperre, die eigene Wohnung durfte nur noch zum Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, Arztbesuche oder für den Weg zur Arbeit verlassen werden.

Bereits im Juli hatte das spanische Verfassungsgericht den Alarmzustand teilweise für verfassungswidrig erklärt. Im Details sei vor allem die ganztägige Ausgangssperre nicht zu vertreten. Geklagt hatte die rechtspopulistische Vox-Partei. Die spanische Regierung hat nun angekündigt, alle Corona-Strafgelder, die wegen Verstößen gegen diese Regelung verhängt wurden, zurückzuzahlen.STERN PAID Corona UK 13.45

Mehr als eine Million Euro an Bußgeldern in Spanien

Betroffen sind etwa 10.000 Bürger:innen, es geht um eine Summe von mehr als eine Million Euro. Die meisten Bußgelder wurden fällig, weil Menschen trotz Ausgangssperre ihre Wohnung verlassen hatten. Noch ist nicht klar, wie genau die Rückzahlung erfolgen soll. Wahrscheinlich müssen die Bürger:innen einen entsprechenden Antrag stellen. Das gilt sowohl für noch nicht bezahlte wie auch für schon entrichtete Bußgelder, obwohl das Gericht verfügt hatte, dass der spanische Staat Strafen nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht zwingend zurückzahlen müsse.

Justizministerin: Lockdown rettete 450.000 Leben

Der Alarmzustand ist die dritthöchste der in der spanischen Verfassung vorgesehenen Notfallstufen. Vor der Corona-Pandemie wurde er nur einmal angewendet, 2010 bei einen Fluglotsenstreik. Das Verfassungsgericht kritisierte in seinem Urteil nicht die Maßnahmen als solche, sondern hielt die Ausrufung des Alarmzustands per Dekret durch den Ministerpräsidenten für verfassungswidrig. Über eine Maßnahme solcher Tragweite hätte das Parlament diskutieren müssen. Allerdings stimmte die Mehrheit der Abgeordneten später mehrmals einer Verlängerung des Alarmzustands zu.

Der erste Alarmzustand in Spanien wurde sechs Mal verlängert und dauerte vom 14. März 2020 bis zum 21. Juni. Im Oktober wurde die Regelung in sehr ähnlicher Form erneut in Kraft gesetzt. Diesmal wurde er erst im Mai aufgehoben. In Spanien wütete das Coronavirus zwischenzeitlich besonders stark, im März 2020 betrug die Übersterblichkeit 50 Prozent. Justizministerin Pilar Llop sagte, die harten Lockdown-Maßnahmen hätten „450.000 Leben gerettet“.

Quellen: AP / „Frankfurter Allgemeine Zeitung“

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