Die Ampelkoalition ist einem Medienbericht zufolge im
Streit über eine Verschärfung von Abschiebeverfahren und schnellere
Einbürgerungen zu einer Einigung gekommen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe
sollen am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden und im April in Kraft
treten, berichtet die Bild am Sonntag.

Demnach müssen Einbürgerungskandidaten künftig ein
Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens ablegen. „Einbürgerungsbewerber müssen
sich künftig zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die
nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für
den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen“, heißt es in dem
Gesetzentwurf, aus dem die Bild am Sonntag zitiert.  

Weiterhin soll wie geplant die Höchstdauer des
Ausreisegewahrsams von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert werden. Die
Grünen hatten laut Bild-Bericht gefordert, dass jedem Asylbewerber, der
abgeschoben werden soll, auf Staatskosten eine Art Pflichtverteidiger zur Seite
gestellt werden soll. Mit einer solchen Auflage sei jedoch die Frist von maximal
28 Tagen nicht zu halten, hieß es. Im Gesetzentwurf heißt es nun, dass ein
Pflichtverteidiger nur dann zum Einsatz kommt, wenn bis dahin kein Anwalt am
Asylverfahren beteiligt war. Das soll nur für wenige Migranten zutreffen. Minderjährige
und ihre Familien sollen grundsätzlich nicht in Ausreisegewahrsam kommen.
Ausnahmen sollen für „jugendliche Intensivtäter“ gelten.

Leichtere Abschiebungen von Straftätern

Straftäter sollen künftig leichter abgeschoben werden können,
etwa wenn sie innerhalb eines Jahres zahlreiche kleinere Straftaten begehen
oder ein „antisemitischer, rassistischer, (…) geschlechtsspezifischer (…) oder
sonstiger menschenverachtender Beweggrund“ festgestellt wurde. Wer mit
gefälschten Dokumenten einreist, erhalte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die
Mindeststrafe für Schleuser soll auf eine „Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr“ angehoben werden.

Ursprünglich sollte die abschließende Beratung und
Abstimmung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und zum sogenannten
Rückkehrverbesserungsgesetz schon Mitte Dezember auf die Tagesordnung des
Bundestages gesetzt werden. Dies scheiterte aber Medienberichten zufolge am Widerstand
der FDP gegen Änderungswünsche der Koalitionspartner.

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