Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat
sich für eine Bargeldobergrenze
von 10.000 Euro ausgesprochen. „Ein 30.000-Euro-Barkauf von Schmuck oder
Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören“, sagte sie Bild am Sonntag.
Faeser setzte sich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein.

Eine Bargeldobergrenze „verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte
von Kriminellen verschleiert werden“, sagte Faeser. Ihr gehe es darum, „kriminelle
Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu
entziehen“. Eigentumsstrukturen müssten transparenter werden und
Grundstückseigentümer leichter ermittelbar sein. Gleiches gelte für Bargeldtransfers.

Die
Bundesregierung hatte Ende Oktober bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach
dem Immobilien künftig nicht mehr mit Bargeld
bezahlt werden könnten. Bundestag und Bundesrat müssen sich damit noch
befassen.

Eine Bargeldobergrenze fordert schon seit Längerem auch die Deutsche
Steuer-Gewerkschaft. Sie argumentiert, damit würde Geldwäsche deutlich
erschwert. Auch auf EU-Ebene wird über eine Grenze diskutiert; in einigen
EU-Ländern gibt es bereits Bargeldlimits.

„Cyberkriminalität kommt ohne Bargeld aus“

Bayerns
Finanzminister Albert Füracker (CSU) hält das Vorhaben für unverhältnismäßig
und wenig geeignet, Kriminalität zu bekämpfen. „Der Zwang zu digitalem Bezahlen
führt nicht automatisch zu weniger Kriminalität. Das zeigt sich auch an der
Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt“, sagte Füracker.

Unterschiedliche Reaktionen kamen aus
der Unionsfraktion im Bundestag: „Wir haben in Deutschland scharfe und
wirksame Nachweispflichten, wenn jemand höhere Beträge mit Bargeld zahlen will“, sagte der
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Stefan Müller, dem Handelsblatt. Erfahrungen
mit Bargeldobergrenzen in
anderen europäischen Ländern zeigten, dass diese nicht wirksamer seien
als strenge Nachweispflichten.

Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm
unterstützte hingegen ein Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen, wie es im
Koalitionsvertrag vorgesehen war. Das sei eine sinnvolle Maßnahme; wichtig sei aber auch, den Ermittlungsbehörden bessere Auskunfts- und
Einsichtsbefugnisse in Finanzgeschäfte zu gewähren, um kriminelle Geldströme effektiver
aufzuklären.

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