Im Streit um den Transitverkehr zwischen Russland und seiner Exklave Kaliningrad hat die EU ihre Sanktionsregeln präzisiert. Wie aus einem von der EU-Kommission veröffentlichten Dokument hervorgeht, darf Russland von den Strafmaßnahmen betroffene zivile Güter per Bahn ohne große Einschränkungen durch das EU-Land Litauen bringen. Untersagt sind demnach allerdings weiterhin Straßentransporte von russischen Speditionen durch EU-Territorium. Zudem dürfen auch per Bahn keine Güter transportiert werden, die auch militärisch genutzt werden können.

Die Regierung in Moskau hatte Litauen zuvor vorgeworfen, den Warenverkehr zwischen Russland und Kaliningrad in unzulässiger Weise zu beschränken, und zuletzt mit „praktischen“ Gegenmaßnahmen gegen das baltische Nato-Mitglied gedroht. Unter anderem stellte Russland die Aufhebung des russisch-litauischen Vertrags über die Staatsgrenze sowie den Ausschluss Litauens aus einem gemeinsamen, synchron geschalteten Stromnetz in den Raum.

Auf den EU-Sanktionslisten stehen Waren wie Eisen- und Stahlerzeugnisse, aber auch Düngemittel, Holz und Zement. Diese dürfen nicht mehr in die EU importiert werden.

Auf die neuen Leitlinien der EU-Kommission hatte insbesondere auch Deutschland gedrungen. In der Bundesregierung wurde befürchtet, dass Litauen durch eine besonders strenge Auslegung von EU-Sanktionsregeln eine Eskalation der Spannungen in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auslösen könnte. Kaliningrad liegt zwischen den EU-Staaten Litauen und Polen.

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